Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientinnen und Patienten,
mit Wirkung vom 01.04.2019 treten Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft. Somit haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren nur noch alle 3 Jahre (statt bisher 2 Jahre) Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up).
Jüngere Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können nun neu einmalig den Check-up durchführen lassen.
Männer haben nun ab 50 Jahren Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie (statt bisher mit 55 Jahren). Im Alter zwischen 50 und 54 Jahren können Männer zwischen einem jährlichen iFOBT (Stuhltest auf Blut) und einer Koloskopie wählen. (Darmkrebsscreening)
Für Frauen besteht der Anspruch wie bisher, Stuhltest iFOBT 50 bis 54 Jahre jährlich und Koloskopie ab 55 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. T. Eisele